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Energieberatung
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pracz

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Energieausweis

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Impressum

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  • ENERGIEAUSWEIS 
EnergieausweisDer Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserungen. Die Ausstellung und Verwendung wird im § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 geregelt. Dem zur Folge muss der Gebäudeeigentümer  bei einer Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf einen Energieausweis vorlegen können. Kommen Wohnungs- und Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen Busgelder bis zu 15.000 €.




  • ENERGIESPARBERATUNG DES BAFA
Energieberatung

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat zum 01.05.08 die Förderungen für die Energiesparberatung deutlich erhöht. Diese Förderung wird nur anerkannten Fachleuten gewährt.

Die Energieberatung Pracz ist seit Ende 2006 bei der BAFA als anerkannte Fachfirma eingetragen.



Meldung:


Ab dem 01.04.2009 sind die Förderprogramme "CO2-Gebäudesanierung", "Ökologisch bauen" und "Wohnraum modernisieren" durch die Förderprogramme  "Energieffizient Bauen (Wohnungsneubau)" und "Energieeffizient Sanieren (Wohnungsbestand)" ersetzt worden.

Ab dem 1. Oktober 2009 tritt die neue EnEV 2009 in Kraft.